Gottesdienste nach der 3G-Regel

In der Christuskirche gilt bei Gottesdiensten die 3G Regel. Diese hat sich bei Hochzeiten und Taufen schon bewährt und wird nun auf alle Gottesdienste ausgeweitet. Wenn nachweislich ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen, entfällt die Personenobergrenze. Kinder stellen wir getesteten Personen gleich, und zwar: alle Kinder bis 6, alle noch nicht eingeschulten, älteren Kinder und alle Schulkinder (aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule). Grundsätzlich wird ein medizinische Maske getragen. Wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird, kann die Maske am festen Sitzplatz abgenommen werden. Das hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung vom 21.09.2021 beschlossen. Diese Regelung gilt bis 15.01.2022.