Am 21. Oktober ist Kirchenvorstandswahl in der Evangelischen Christuskirche Landsberg am Lech.
In den zur Christuskirche gehörenden Außenorten Fuchstal und Penzing besteht die Möglichkeit, schon eine Woche eher, also am Sonntag, den 14. Oktober 2012 zu wählen.
Was uns auf dem Herzen liegt
Wir bitten Sie: Stimmen Sie mit!
Der Kirchenvorstand hat wichtige Funktionen
Wer kann wählen? Und wie kann man wählen?
Wen kann ich wählen?
Wie arbeitet so ein Kirchenvorstand?
Was uns auf dem Herzen liegt
Wir sind sehr dankbar für unsere Kirchengemeinde, für den neuen Innenraum unserer wunderschönen Kirche, für unseren evangelischen Kindergarten, für die vielen Angebote angefangen beim Krabbelgottesdienst für die Kleinsten bis hin zur Jugendarbeit und den vielfältigen Aktivitäten der Erwachsenen. Uns freut, dass Menschen hier zu sich finden, Kraft für ihr Leben schöpfen und Erfahrungen mit dem Glauben machen können.
Wir bitten Sie: Stimmen Sie mit!
Die Kirchenvorstandswahlen sind Gelegenheit zu zeigen: „Ich glaub. Ich wähl.“
Sie alle können am Wahltag mit bestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll. Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde. Denn eine lebendige Gemeinde braucht eine gute Leitung.
Der Kirchenvorstand hat wichtige Funktionen
Kurz gesagt: Der KV ist zusammen mit den Pfarrern und dem Diakon, die Leitung der Gemeinde.
Das umfasst weitreichende Vollmachten. Dazu gehören alle Entscheidungen über Finanzen, Personal, Infrastruktur und Gemeindeleben. Eingeschlossen sind auch Entscheidungen über die Besetzung von Schlüsselstellen wie z.B. Pfarrer/in, Sekretärin, Leitung der Kindertagsestätte oder über die Einstellung von zusätzlichem Personal. Auch für die Gestaltung von Gottesdiensten und die Zeiten von Gottesdiensten oder für die Beschlüsse von Baufragen ist der Kirchenvorstand zuständig. Er wählt Schwerpunkte im Gemeindeleben aus und kann Anregungen und Ideen aus der Gemeinde fördern oder aber ablehnen.
Auch wenn viele Themen in den KV Sitzungen zunächst mit Verwaltung zu tun haben, sind damit immer auch geistliche Weichenstellungen verbunden. Geistlicher Leitung geht es darum, dass die frohe Botschaft Jesu Mitte der Gemeinde ist und bleibt. Menschen sollen bei ihrem Engagement in der Gemeinde gestärkt werden, vielfältige Begabungen sollen sich entfalten können, so dass Menschen die Nähe Gottes spüren, Vertrauen und Kraft für ihr Leben gewinnen. Ganz praktisch geht es im Kirchenvorstand auch darum für die Gemeinde und ihre Menschen zu beten.
Wer kann wählen? Und wie kann man wählen?
· Wenn Sie im September aus dem Urlaub zurückkommen (aber natürlich auch, wenn Sie nicht verreist waren), bekommen Sie Ihren „Wahlausweis“ zugestellt. Auf ihm steht, wann und wo Sie wählen können. Bringen Sie den Wahlausweis am 21. Oktober – und zur Sicherheit auch Ihren Personalausweis, in das Wahllokal mit. Wie bei einer staatlichen Wahl können Sie übrigens auch vorher Briefwahl beantragen. Tun Sie das rechtzeitig beim Pfarramt. Briefwahl ist möglich.
· Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.
· Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
· Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich in einer sechsjährigen Amtszeit für den evangelischen Glauben einzusetzen.
· Für die Wahl wird vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag, also die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Dafür haben Sie bis zum 24. Mai Zeit. Bitte melden Sie sich bei einem der Mitglieder des Vertrauensausschusses. Diese sind: Eberhard Feldhege, Sybille Neubauer, Alex Dorow, Ingrid Kohler, Klaus Fischer, Pfr.i.R. Traugott Simon und Pfr. Detlev Möller. Pfr. Siegfried Martin ist beratend dabei.
· Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.
· Wenn Sie wahlberechtigt sind und dennoch bis Ende September keinen Wahlausweis erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Pfarramt zum Eintrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis.
· Was sich trotz größter Sorgfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch (oder gerade) im Zeitalter des Computers nicht vermeiden lässt: dass fehlerhafte Adressen ausgedruckt werden – jemand ist verstorben, aus der Kirche ausgetreten oder weggezogen. Nehmen Sie es bitte nicht als böse Absicht und melden Sie die Fehler ans Pfarramt.
Wen kann ich wählen?
Damit Sie gut informiert wählen können, werden sich die Kandidatinnen und Kandidaten am 7. Oktober beim Kirchenkaffee vorstellen. Im Anschluss an den Gottesdienst stehen Sie Ihnen Rede und Antwort. Außerdem können Sie die Personen dann auch auf unserer Homepage kennen lernen. Zusätzlich liegen dem nächsten Gemeindebrief Flyer bei.
Wie arbeitet so ein Kirchenvorstand?
· Monatliche Besprechungen: jede Meinung ist gefragt.
Im Durchschnitt kommen die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher monatlich zu einer Besprechung zusammen. Die Tagesordnung wurde vorbereitet vom Vorsitzenden Pfarrer Möller und der sogenannten „Vertrauensperson“ des Kirchenvorstands, Herrn Feldhege.
Diese Sitzungen sind öffentlich. Weil es den Kirchenvorstands-mitgliedern meistens um einvernehmliche Beschlüsse geht, diskutieren sie gründlich und manche Tagesordnungspunkte sehr ausführlich. Dabei hat die Meinung von Pfarrern und Pfarrerinnen im Kirchenvorstand kein Übergewicht gegenüber den Argumenten der anderen. Die Beschlüsse werden protokolliert und in einem Protokollbuch festgehalten, das über Jahre und Jahrzehnte die Themen und Herausforderungen unserer Gemeinde nachschlagen und nacherleben lässt.
· Ausschüsse für bestimmte Bereiche
Wenn aus Sachgründen nicht jemand anderes bestimmt wird, ist der (die) Vorsitzende des Kirchenvorstands zuständig dafür, dass die Beschlüsse umgesetzt werden.
Die Arbeit eines Kirchenvorstands ist unter heutigen Bedingungen anspruchsvoll geworden. Sachkenntnisse werden gebraucht vom Bauen über den Gottesdienst bis zur Personalführung. Die Verantwortung für Menschen steht im Mittelpunkt und braucht Zeit und Kraft. Deshalb hat der Kirchenvorstand für bestimmte Bereiche Ausschüsse eingesetzt, die ihm zuarbeiten oder sogar selbst Beschlüsse fassen können.
· Seminar-Wochenende – neue Perspektiven für Kirchenvorstand und Gemeinde
Um die Qualität seiner Arbeit zu bewahren, nimmt sich der Kirchenvorstand jedes Jahr Zeit, um in der Geschlossenheit und Konzentration eines Seminar-Wochenendes neue Sichtweisen für sich selbst und für die Gemeinde zu gewinnen.
